Recht

Arbeitgeber informieren

Rechte am Arbeitsplatz, wie du deinen Arbeitgeber über deine Transition informierst und was er tun muss.

ArbeitgeberAGGDiskriminierungsschutzArbeitsrecht
Aktualisiert: 2026-05-16

Die Transition am Arbeitsplatz wirft viele Fragen auf: Was muss ich mitteilen? Was darf der Arbeitgeber? Und was, wenn es Probleme gibt?

Rechtlicher Schutz: Das AGG

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung am Arbeitsplatz, auch aufgrund des Geschlechts. Seit der Rechtsprechung des EuGH und BGH gilt dies ausdrücklich auch für trans* Personen und ihre Geschlechtsidentität.

Konkret bedeutet das:

  • Kündigung oder Benachteiligung wegen der Transidentität ist rechtswidrig
  • Der Arbeitgeber muss ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld gewährleisten
  • Mobbing durch Kolleg:innen muss der Arbeitgeber unterbinden

Was muss ich mitteilen?

Du bist nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber über deine Transidentität oder Transition zu informieren – bis zur rechtlichen Namensänderung. Nach der Namens- und Personenstandsänderung musst du deinen Arbeitgeber informieren, damit Lohnsteuerkarte, Sozialversicherung und andere Unterlagen aktualisiert werden können.

Vor der rechtlichen Änderung: Du kannst – musst aber nicht – vorab das Gespräch suchen.

Nach der rechtlichen Änderung: Pflichtmitteilungen

Nach dem Erhalt der Standesamtsbescheinigung teile deinem Arbeitgeber (Personalabteilung) schriftlich mit:

  • Neuer Name und ggf. neues Geschlecht
  • Neue Sozialversicherungsnummer (sobald du sie von der DRV erhalten hast)
  • Bitte um Aktualisierung aller internen Systeme (E-Mail, Namensschild, Verteiler)

Nutze dafür unseren Musterbrief an den Arbeitgeber.

Was muss der Arbeitgeber tun?

  • Korrekten Namen in allen offiziellen Dokumenten und Systemen verwenden
  • Korrekte Anrede und Pronomen verwenden – und dafür sorgen, dass auch das Team dies tut
  • Personalakte aktualisieren
  • Verschwiegenheit wahren – der Arbeitgeber darf deine Transidentität nicht ohne dein Einverständnis an Dritte weitergeben

Gespräch mit dem Arbeitgeber vorbereiten

Wenn du vorab das Gespräch suchst, hilft es:

  • Einen ruhigen Termin mit HR oder deiner direkten Führungskraft zu vereinbaren
  • Schriftliche Informationen mitzubringen (z. B. ein kurzes Merkblatt)
  • Klar zu formulieren, was du dir von deinem Arbeitgeber wünschst (z. B. Namensänderung in E-Mails, bevorzugte Pronomen)

Viele Arbeitgeber sind offener als erwartet – besonders wenn sie klar wissen, was zu tun ist.

Was, wenn es Probleme gibt?

  • Betriebsrat einschalten (falls vorhanden) – er hat eine Schutzfunktion
  • Antidiskriminierungsstelle des Bundes kontaktieren (kostenlose Erstberatung)
  • Rechtliche Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht
  • Bei schwerwiegender Diskriminierung: Klage nach AGG (Klagefrist: 2 Monate nach Diskriminierungsvorfall)

Zeugnisse und Referenzen

Alte Arbeitszeugnisse unter dem früheren Namen müssen auf Anfrage vom Arbeitgeber mit dem neuen Namen neu ausgestellt werden. Du hast darauf einen Anspruch.

Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch keine individuelle Rechts-, Medizin- oder Sozialberatung. Wende dich bei konkreten Fragen an eine Fachperson oder Beratungsstelle.

Alle Artikel
Hilfe in Not