Arbeitgeber informieren
Rechte am Arbeitsplatz, wie du deinen Arbeitgeber über deine Transition informierst und was er tun muss.
Die Transition am Arbeitsplatz wirft viele Fragen auf: Was muss ich mitteilen? Was darf der Arbeitgeber? Und was, wenn es Probleme gibt?
Rechtlicher Schutz: Das AGG
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) schützt vor Diskriminierung am Arbeitsplatz, auch aufgrund des Geschlechts. Seit der Rechtsprechung des EuGH und BGH gilt dies ausdrücklich auch für trans* Personen und ihre Geschlechtsidentität.
Konkret bedeutet das:
- Kündigung oder Benachteiligung wegen der Transidentität ist rechtswidrig
- Der Arbeitgeber muss ein diskriminierungsfreies Arbeitsumfeld gewährleisten
- Mobbing durch Kolleg:innen muss der Arbeitgeber unterbinden
Was muss ich mitteilen?
Du bist nicht verpflichtet, deinen Arbeitgeber über deine Transidentität oder Transition zu informieren – bis zur rechtlichen Namensänderung. Nach der Namens- und Personenstandsänderung musst du deinen Arbeitgeber informieren, damit Lohnsteuerkarte, Sozialversicherung und andere Unterlagen aktualisiert werden können.
Vor der rechtlichen Änderung: Du kannst – musst aber nicht – vorab das Gespräch suchen.
Nach der rechtlichen Änderung: Pflichtmitteilungen
Nach dem Erhalt der Standesamtsbescheinigung teile deinem Arbeitgeber (Personalabteilung) schriftlich mit:
- Neuer Name und ggf. neues Geschlecht
- Neue Sozialversicherungsnummer (sobald du sie von der DRV erhalten hast)
- Bitte um Aktualisierung aller internen Systeme (E-Mail, Namensschild, Verteiler)
Nutze dafür unseren Musterbrief an den Arbeitgeber.
Was muss der Arbeitgeber tun?
- Korrekten Namen in allen offiziellen Dokumenten und Systemen verwenden
- Korrekte Anrede und Pronomen verwenden – und dafür sorgen, dass auch das Team dies tut
- Personalakte aktualisieren
- Verschwiegenheit wahren – der Arbeitgeber darf deine Transidentität nicht ohne dein Einverständnis an Dritte weitergeben
Gespräch mit dem Arbeitgeber vorbereiten
Wenn du vorab das Gespräch suchst, hilft es:
- Einen ruhigen Termin mit HR oder deiner direkten Führungskraft zu vereinbaren
- Schriftliche Informationen mitzubringen (z. B. ein kurzes Merkblatt)
- Klar zu formulieren, was du dir von deinem Arbeitgeber wünschst (z. B. Namensänderung in E-Mails, bevorzugte Pronomen)
Viele Arbeitgeber sind offener als erwartet – besonders wenn sie klar wissen, was zu tun ist.
Was, wenn es Probleme gibt?
- Betriebsrat einschalten (falls vorhanden) – er hat eine Schutzfunktion
- Antidiskriminierungsstelle des Bundes kontaktieren (kostenlose Erstberatung)
- Rechtliche Beratung durch eine Anwältin oder einen Anwalt für Arbeitsrecht
- Bei schwerwiegender Diskriminierung: Klage nach AGG (Klagefrist: 2 Monate nach Diskriminierungsvorfall)
Zeugnisse und Referenzen
Alte Arbeitszeugnisse unter dem früheren Namen müssen auf Anfrage vom Arbeitgeber mit dem neuen Namen neu ausgestellt werden. Du hast darauf einen Anspruch.