Rente & Sozialversicherung
Was sich bei der Rentenversicherung und Sozialversicherungsnummer nach der Personenstandsänderung ändert – und was erhalten bleibt.
Nach einer Personenstandsänderung gibt es einige wichtige Punkte zur Sozialversicherung zu beachten. Die gute Nachricht: Alle bisherigen Rentenansprüche bleiben vollständig erhalten.
Neue Sozialversicherungsnummer
Nach der Personenstandsänderung erhältst du von der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine neue Sozialversicherungsnummer (Versicherungsnummer / RVNR). Die bisherige Nummer ist ab dann nicht mehr gültig.
Die neue Nummer enthält – wie die alte – einen Buchstaben aus dem Nachnamen sowie dein Geburtsdatum. Die Änderung erfolgt automatisch nach Mitteilung durch das Standesamt, kann aber etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Tipp: Informiere die DRV aktiv und bitte um Zusendung des neuen Sozialversicherungsausweises.
Rentenansprüche bleiben erhalten
Alle bisher erworbenen Entgeltpunkte und sonstigen Rentenansprüche bleiben vollständig erhalten. Sie werden auf die neue Versicherungsnummer übertragen. Es gibt keine Nachteile für deine spätere Rente.
Arbeitgeber informieren
Sobald du die neue Sozialversicherungsnummer erhalten hast, musst du deinen Arbeitgeber (Personalabteilung) darüber informieren. Der Arbeitgeber muss die neue Nummer für die monatliche Sozialversicherungsmeldung verwenden.
Bis die neue Nummer vorliegt, kann der Arbeitgeber übergangsweise mit der alten arbeiten – kläre das direkt mit der Personalabteilung.
Krankenkasse
Deine gesetzliche Krankenversicherung wird über die Änderung informiert und stellt eine neue elektronische Gesundheitskarte aus. Informiere deine Krankenkasse schriftlich mit der Standesamtsbescheinigung und bitte um Ausstellung einer neuen Karte.
Weitere Sozialleistungen
- Bürgergeld / Grundsicherung: Das zuständige Jobcenter oder Sozialamt informieren
- BAföG: Ggf. Aktualisierung der Förderbescheide beim Amt für Ausbildungsförderung
- Kindergeld: Familienkasse informieren
Altersvorsorge und private Rentenversicherungen
Bei privaten Rentenversicherungen oder Riester-/Rürup-Verträgen musst du den Anbieter schriftlich informieren. Prüfe dabei auch, ob sich durch die Personenstandsänderung Tarife oder Konditionen ändern – das sollte vertraglich geregelt sein.
Kontakt Deutsche Rentenversicherung
Die DRV hat eine Hotline für Allgemeines unter 0800 1000 4800 (kostenlos). Für die Aktualisierung deiner Daten wende dich schriftlich an deine zuständige DRV-Regionalstelle.