Trans* im Strafvollzug
Welche Rechte trans* Menschen in Haft und Gewahrsam haben – zur Unterbringung nach Geschlecht, zur Fortführung der medizinischen Versorgung, zu Anrede, Kleidung und Durchsuchungen sowie zur uneinheitlichen Rechtslage in den Bundesländern.
Haft ist für trans* Menschen mit besonderen Belastungen verbunden – vor allem rund um die Frage der Unterbringung. Dieser Artikel gibt einen Überblick über die Rechtslage und die wichtigsten Rechte. Weil der Strafvollzug Ländersache ist, unterscheiden sich die Regelungen je nach Bundesland.
Unterbringung: keine einheitliche Regelung
Die Strafvollzugsgesetze knüpfen die getrennte Unterbringung an das Geschlecht der Gefangenen. Eine bundesweit einheitliche Regelung für trans* Menschen gibt es nicht. Wichtig ist dabei:
- Das Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) hat den Geschlechtseintrag vereinfacht, schreibt aber nicht zwingend vor, dass die Unterbringung allein dem Eintrag folgen muss.
- Die Anstalten können im Einzelfall von der starren Zuordnung abweichen – unter Berücksichtigung der Persönlichkeit und Bedürfnisse der Person, des Vollzugsziels sowie von Sicherheit und Ordnung.
- Einzelne Länder (z. B. Berlin) ermöglichen eine bedarfsgerechte Unterbringung ausdrücklich auch dann, wenn Eintrag oder Name noch nicht geändert sind.
In der Praxis wird eine der Geschlechtsidentität entsprechende Unterbringung bislang aber nicht überall selbstverständlich umgesetzt.
Rechte in Haft
Unabhängig von der Unterbringung gelten grundlegende Rechte, auf die du dich berufen kannst:
- Medizinische Versorgung fortführen: Eine laufende Hormontherapie soll weitergeführt werden; die Versorgung darf nicht ohne medizinischen Grund unterbrochen werden. Siehe HRT-Grundlagen und HRT-Monitoring.
- Anrede und Pronomen: Anspruch auf respektvolle Behandlung und korrekte Ansprache.
- Kleidung und Ausdruck: im Rahmen der Anstaltsordnung möglichst dem eigenen Geschlechtsausdruck entsprechend.
- Würdevolle körpernahe Durchsuchungen: Die Durchführung soll die Intimsphäre achten; Wünsche zum Geschlecht der durchsuchenden Person sind vorzubringen.
- Schutz vor Gewalt und Diskriminierung durch die Anstalt.
- Offenbarungsverbot: Der frühere Name und Eintrag sind grundsätzlich auch hier geschützt.
Was praktisch hilft
- Frühzeitig ansprechen: Anliegen schriftlich an Sozialdienst und Anstaltsleitung richten und dokumentieren.
- Rechtsbeistand einschalten: Eine auf Strafvollzug spezialisierte Anwältin oder ein Anwalt kann Anträge zur Unterbringung und Versorgung stellen.
- Beratung von außen einbeziehen: Beratungsstellen und Gefängnisseelsorge können vermitteln und begleiten.
Anlaufstellen
- Bundesverband Trans* (externer Link, öffnet in neuem Tab) – Vermittlung an spezialisierte Beratung
- Anwält:innen für Strafvollzugsrecht – für Anträge und Beschwerden
- Gefängnisseelsorge – unabhängige Begleitung in Haft
- Lokale queere Beratungsstellen – Unterstützung für Betroffene und Angehörige
Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Die Regelungen unterscheiden sich je nach Bundesland und Anstalt – im Einzelfall ist anwaltliche Hilfe wichtig.