Recht

Diskriminierungsschutz (AGG)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt trans* Personen vor Benachteiligung in Arbeit, Wohnen und Alltagsgeschäften. Welche Rechte gelten, welche Fristen wichtig sind und wo es kostenlose Beratung gibt.

AGGDiskriminierungRechtArbeitAntidiskriminierungsstelle
Aktualisiert: 2026-06-18

Wer wegen seiner Geschlechtsidentität benachteiligt wird, ist nicht schutzlos. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verbietet Diskriminierung in wichtigen Lebensbereichen. Dieser Artikel erklärt, wann es greift und was du tun kannst.

Trans* ist vom AGG geschützt

Das AGG nennt unter anderem das Merkmal „Geschlecht“. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes und die Rechtsprechung verstehen darunter ausdrücklich auch trans* und intergeschlechtliche Personen. Eine Benachteiligung wegen der Geschlechtsidentität ist damit unzulässig.

Wo das AGG gilt

  • Arbeitsleben: von der Stellenausschreibung über Einstellung, Bezahlung und Beförderung bis zur Kündigung. Mehr zum Berufsalltag unter Arbeitgeber informieren und Trans im Lebenslauf.
  • Alltagsgeschäfte (Zivilrechtsverkehr): Einkäufe, Gastronomie und Clubs, Versicherungen, Bankgeschäfte und in weiten Teilen die Wohnungssuche.

Wo Schutzlücken bleiben

Das AGG bindet vor allem private Akteur:innen und Arbeitgeber. Staatliches Handeln (Behörden, Polizei) ist nur eingeschränkt erfasst – hier greifen andere Grundrechte und Spezialgesetze. Auch bei manchen Dienstleistungen bestehen Lücken. In solchen Fällen lohnt sich qualifizierte Beratung.

Wichtig: kurze Fristen

Ansprüche nach dem AGG müssen in der Regel innerhalb von zwei Monaten schriftlich geltend gemacht werden. Diese Frist ist kurz – wer eine Diskriminierung erlebt, sollte sich frühzeitig beraten lassen und den Anspruch nicht verstreichen lassen. (Eine Verlängerung der Frist wird politisch diskutiert, gilt aber noch nicht.)

Was dir das Gesetz bringt

  • Beweiserleichterung: Du musst die Diskriminierung nicht voll beweisen. Es genügt, Indizien darzulegen, die eine Benachteiligung vermuten lassen; dann muss die Gegenseite das Gegenteil beweisen (§ 22 AGG).
  • Schadensersatz und Entschädigung: Bei Verstößen kommen finanzielle Ansprüche in Betracht.

Was du konkret tun kannst

  1. Vorfall dokumentieren: Datum, Ort, Beteiligte, Wortlaut, Zeug:innen, Schriftverkehr.
  2. Frist beachten: zwei Monate ab Kenntnis – lieber sofort handeln.
  3. Beratung holen: Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (externer Link, öffnet in neuem Tab) bietet eine kostenlose juristische Erstberatung.
  4. Anspruch schriftlich geltend machen und ggf. anwaltliche Unterstützung hinzuziehen.

Anlaufstellen

Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Gerade wegen der kurzen Fristen ist eine zeitnahe Beratung wichtig.

Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch keine individuelle Rechts-, Medizin- oder Sozialberatung. Wende dich bei konkreten Fragen an eine Fachperson oder Beratungsstelle.

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