Recht

Ausweisdokumente aktualisieren

Welche Dokumente nach der Namens- und Personenstandsänderung angepasst werden müssen – und in welcher Reihenfolge.

PersonalausweisReisepassSBGGDokumente
Aktualisiert: 2026-05-16

Nach der Namens- und Geschlechtseintragsänderung beim Standesamt (gemäß SBGG) müssen zahlreiche Dokumente aktualisiert werden. Die richtige Reihenfolge spart Zeit und unnötige Behördengänge.

Reihenfolge einhalten

Beginne immer beim Standesamt – alle anderen Stellen benötigen die Standesamtsbescheinigung als Nachweis der Änderung.

1. Standesamt: Bescheinigung anfordern

Das Standesamt stellt nach der Erklärung keine automatische Bescheinigung aus. Du musst sie aktiv anfordern. Diese Bescheinigung ist der Schlüsseldokument für alle weiteren Änderungen.

2. Personalausweis

Zuständig: Bürgeramt / Einwohnermeldebehörde deines Wohnorts.

Mitzubringen:

  • Standesamtsbescheinigung (Original)
  • Alter Personalausweis
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • Gebühr: ca. 37,00 € (unter 24 Jahren: 22,80 €)

Der neue Ausweis wird in der Regel innerhalb von 2–4 Wochen zugestellt. Ein vorläufiger Personalausweis kann sofort ausgestellt werden.

3. Reisepass

Zuständig: Ebenfalls das Bürgeramt / die Passbehörde.

Mitzubringen:

  • Standesamtsbescheinigung
  • Alter Reisepass
  • Biometrisches Lichtbild
  • Gebühr: ca. 70 € (unter 24 Jahren: 37,50 €)

Hinweis: Ein Reisepass mit alten Daten ist nach der Namensänderung nicht mehr gültig.

4. Elektronische Gesundheitskarte

Deine Krankenkasse stellt eine neue Karte aus. Informiere sie schriftlich mit der Standesamtsbescheinigung – viele Kassen haben dafür ein Online-Formular.

5. Führerschein

Der Führerschein muss nicht zwingend sofort umgetauscht werden – er bleibt gültig. Du kannst ihn aber beim Straßenverkehrsamt gegen einen neuen mit korrekten Daten tauschen (Gebühr ca. 25 €).

6. Steuer-ID und ELSTER

Die Steuer-ID bleibt unverändert. Das Finanzamt wird automatisch durch das Standesamt informiert. Du musst ggf. den neuen Namen in deinem ELSTER-Konto aktualisieren.

7. Rentenversicherung

Die Deutsche Rentenversicherung vergibt nach der Personenstandsänderung eine neue Versicherungsnummer. Wende dich aktiv an die DRV – der Arbeitgeber muss ebenfalls informiert werden. Alle bisherigen Rentenpunkte bleiben erhalten.

Mehr dazu im Artikel Rente & Sozialversicherung.

8. Arbeitgeber

Dein Arbeitgeber muss über die neue Steuer-ID, Sozialversicherungsnummer und deinen neuen Namen informiert werden. Mehr dazu im Artikel Arbeitgeber informieren.

9. Weitere Dokumente

Folgende Dokumente solltest du ebenfalls zeitnah aktualisieren:

  • Bankkonto und Kreditkarten – persönlich in der Filiale oder per Online-Antrag
  • Versicherungen (Kfz, Haftpflicht, Lebensversicherung) – schriftliche Mitteilung an den Anbieter
  • Vermieter – formlose schriftliche Mitteilung
  • Mobilfunk- und Internetvertrag – schriftliche Mitteilung
  • Hochschule / Universität – Immatrikulationsbescheinigung, Zeugnisse

Tipp: Checkliste anlegen

Erstelle dir eine persönliche Liste aller Stellen, die informiert werden müssen. Viele trans* Beratungsstellen bieten fertige Checklisten an und helfen dir, deine eigene zusammenzustellen – auch wenn die Stelle nicht bei dir um die Ecke ist. Du darfst dich auch an eine entfernte Beratungsstelle wenden; sie kann dich oft an ein Angebot in deiner Nähe weitervermitteln.

Konkrete Anlaufstellen:

Für mehrere der oben genannten Schritte – etwa Personalausweis, Krankenkasse, Rentenversicherung oder Arbeitgeber – findest du bei uns fertige Musteranträge als Vorlage.

Hinweis: Diese Informationen wurden sorgfältig recherchiert, ersetzen jedoch keine individuelle Rechts-, Medizin- oder Sozialberatung. Wende dich bei konkreten Fragen an eine Fachperson oder Beratungsstelle.

Alle Artikel
Hilfe in Not